PolizeifotoWitterungsbedingte Verkehrsunfälle Dienstgebiet der Polizeiinspektion Worms - Im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Worms kam es von gestern Morgen bis heute zu insgesamt 6 witterungsbedingten Verkehrsunfällen. Darüber hinaus kamen in zwei Fällen Fahrzeuge aufgrund der Glätte von der Fahrbahn ab, allerdings ohne dass es zu einem Unfall kam.

Abgesehen von dem Verkehrsunfall auf der L439 zwischen Osthofen und Worms (wir berichteten bereits unter https://s.rlp.de/h8Yt8) blieb es glücklicher Weise nur bei Blechschäden ohne Verletzte. In einem Fall kam ein 26-jähriger Wormser nochmal mit dem Schrecken davon. In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages war der 26-Jährige auf der K6 unterwegs, als er kurz vor Worms-Herrnsheim aufgrund der Glätte nach rechts von der Fahrbahn abkam. Dort durchbrach er einen Holzzaun und landete auf dem Fahrzeugdach in einem Teich. Glücklicher Weise konnte er sich selbstständig aus seinem Auto befreien und blieb unverletzt.

Witterungsbedingter Verkehrsunfall unter Betäubungsmitteleinfluss
x Worms - Am 17.01.2024 befährt eine 31-Jährige mit ihrem PKW die L439 von Worms-Herrnsheim in Richtung Osthofen. Aufgrund der schlechten, zuvor gemeldeten Witterungsverhältnisse und der vereisten Fahrbahn kam die 31-Jährige von der Fahrbahn ab, geriet beim Gegensteuern in den Gegenverkehr und kollidierte dort mit einer ihr entgegenkommenden 50-jährigen PKW-Fahrerin. Vor Ort wurden zudem Anhaltspunkte für einen vorherigen Betäubungsmittelkonsum bei der 31-Jährigen festgestellt.
Bei dem Verkehrsunfall wurden beide Fahrzeuge stark beschädigt und die Insassen verletzt in nahegelegene Krankenhäuser verbracht. Weiterhin wurde der Unfallverursacherin eine Blutprobe entnommen.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen die unter Drogeneinfluss stehende Unfallverursacherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und ihr droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem muss die Fahrerin im Nachgang zum Strafverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.
Auch in den kommenden Tagen muss witterungsbedingt weiterhin mit schlechter Sicht und rutschigen, nass- und eisglatten Straßen gerechnet werden.

Polizeiinspektion Worms